top of page

Psychologische Sachverständigengutachten

Bei einem psychologischen Gutachten handelt es sich um eine fachkundige Bewertung und eine schlüssig-nachvollziehbare Beantwortung einer gutachterlichen Fragestellung mit dem Ziel, dem Auftraggeber sachgerechte Maßnahmen und Entscheidungen zu ermöglichen.

Psychologische Gutachten haben den Anspruch, objektiv, unabhängig und neutral zu sein und die gegebene Fragestellung soll dem rechtlichen Bezugssystem entsprechend und mit adäquater wissenschaftlicher Methodik beantwortet werden, sodass folgerichtige Entscheidungen getroffen und nützliche Interventionen ermöglicht werden können.

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind sachkundige Helfer und Berater eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde und stellen mit ihren Gutachten Beweismittel zur Verfügung. Sie werden üblicherweise über gerichtlichen oder behördlichen Auftrag tätig. Als Betroffene/r oder Patient haben Sie aber auch die Möglichkeit, ein psychologisches Gutachten im privaten Interesse als Selbstzahler in Auftrag zu geben. Ein solches Privatgutachten kann zur Bestätigung bei Versicherungen, Krankenkassen, Arbeitgebern etc. vorgelegt werden und hat auch in einem Gerichtsverfahren erhebliche Bedeutung. Es kann zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens dienen, zur Kontrolle des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und eventuell zur Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen. Da das Privatgutachten kein gerichtliches Sachverständigengutachten ist, kann es ein solches zwar nicht widerlegen, aber es wird durch seine Vorlage als Urkunde zum Prozessstoff, mit dem sich das Gericht auseinandersetzen muss. Das Privatgutachten ist daher als urkundlich belegtes Parteienvorbringen zu werten. Jedenfalls kommt dem neuropsychologischen Gutachten in Ergänzung zu neurologischen oder neurochirurgischen Gutachten eine anerkannte eigenständige Bedeutung zu.

Wir fertigen auch Eignungsgutachten für auszubildende Klinische Psychologinnen und Gutachten zur Geschäfts- und Testierfähigkeit von Personen (z.B. für Notariatsakte) an.

Ihr Ansprechpartner:

Univ. Lekt. Mag. Dr. Werner Sattler

Werner_web.jpg

Telefon: +43 650 / 922 37 30

Mail: w.sattler@neuro-psychologie.at

bottom of page